Von Lena Krämer Sep, 16 2025
Zoll und Hanfsamen: Was passiert bei einer Kontrolle?

Zoll‑Hanfsamen Risiko‑Checker

Zoll ist die deutsche Bundesbehörde, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht und bei Verdacht auf illegale Substanzen Kontrollen durchführt. Er umfasst die Kontrolle von Dokumenten, physischen Proben und die Durchsetzung nationaler und EU‑weiter Rechtsvorschriften. Hanfsamen sind die Samen der Pflanze Cannabis sativa, die sowohl als Lebensmittel, Ölkorn als auch als Vermehrungsmaterial für den Anbau genutzt werden können. Wenn der Zoll Hanfsamen entdeckt, entscheidet er, ob diese zulässig importiert wurden oder ob ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorliegt.

Rechtslage in Deutschland

Deutschland unterscheidet zwischen drei Hauptgesetzes‑Kategorien, die bei Hanfsamen relevant sind:

  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt, welche Cannabinoide als Betäubungsmittel gelten. Hanfsamen mit einem THC‑Gehalt über 0,2% werden als illegal angesehen.
  • Lebensmittelgesetz erlaubt den Vertrieb von Hanfsamen, solange sie ausschließlich als Nahrungsmittel deklariert und der THC‑Gehalt unter 0,2% bleibt.
  • Arzneimittelgesetz (AMG) greift, wenn Hanfsamen als medizinisches Produkt (z.B. für Cannabidiol‑Extrakte) angeboten werden.

Auf EU‑Ebene gilt das EU‑Importverbot für Pflanzen und Saatgut, die zur Drogenproduktion geeignet sind. Das bedeutet, dass reine Hanfsamen für den Anbau grundsätzlich einer Einfuhrgenehmigung bedürfen.

Was prüft der Zoll bei einer Kontrolle?

Bei einer Kontrolle kann der Zoll folgende Schritte durchführen:

  1. Visuelle Prüfung des Paketinhalts - meistens wird das Paket geöffnet.
  2. Analyse des Materials - Laborprobe für THC‑Bestimmung (standardisiertes Gaschromatographie‑Verfahren).
  3. Dokumentencheck - Rechnung, Herkunftsnachweis, Zertifikat über THC‑Grenzwert.
  4. Abgleich mit dem Strafrecht - insbesondere §29 BtMG, der den Besitz von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis unter Strafe stellt.

Entdeckt der Zoll einen Verstoß, wird das Material sofort beschlagnahmt und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Konsequenzen bei einem Fund

Je nach Menge, THC‑Gehalt und Nachweis­lage kann Folgendes passieren:

  • Beschlagnahme: Die Samen werden eingezogen und verwertet (z.B. als Druckgut).
  • Ordnungswidrigkeit: Bei geringen Mengen (<5g) kann ein Bußgeld von 500 bis 10000Euro verhängt werden.
  • Strafverfahren: Bei größeren Mengen oder nachgewiesenem Anbauintent wird ein Verfahren nach dem BtMG eingeleitet, das Geldstrafen bis zu 500.000Euro oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht.
  • Einreisebeschränkung: Wiederholte Verstöße können zu einer Einreiseverweigerung in die EU führen.

Der Betroffene hat das Recht, einen Anwalt zu konsultieren und innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die Beschlagnahmung einzulegen.

Unterschiede: Nahrungs‑Hanfsamen vs. Anbausamen

Unterschiede: Nahrungs‑Hanfsamen vs. Anbausamen

Vergleich Nahrungs‑Hanfsamen und Anbausamen
Merkmal Nahrungs‑Hanfsamen Anbausamen
Legalität Erlaubt, wenn THC<0,2% Erlaubt nur mit Einfuhrgenehmigung
Hauptzweck Lebensmittel, Öl, Proteinpulver Vermehrung von Cannabispflanzen
Typische Menge im Paket 30g-200g ≥500g bis mehrere Kilogramm
Zollrechtliche Behandlung Kontrolle, ggf. Beschlagnahme bei Überschreitung des THC‑Grenzwerts Strenge Prüfung, häufige Ablehnung ohne Genehmigung
Strafmaß bei Verstoß Bußgeld bis 10000€ Bußgeld bis 500000€ oder Freiheitsstrafe

Die Tabelle verdeutlicht, warum es für Selbstversorger wichtig ist, genau zu wissen, welche Samensorte sie importieren wollen.

Praktische Tipps für Reisende und Online‑Käufer

  • Prüfen Sie vor dem Kauf die Zoll Hanfsamen-Regeln des Ziellandes - nicht nur Deutschlands.
  • Verlangen Sie vom Anbieter ein Labor‑Zertifikat, das den THC‑Gehalt bestätigt.
  • Verpacken Sie die Samen unauffällig und ohne Werbeanzeigen, die auf einen Cannabisanbau schließen lassen.
  • Nutzen Sie bei privaten Sendungen den Hinweis "Nahrungsergänzungsmittel" nur, wenn die Samen tatsächlich als Lebensmittel gedacht sind.
  • Bei größeren Mengen sollten Sie im Vorfeld eine offizielle Einfuhrgenehmigung beim deutschen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Im Falle einer Kontrolle ist es ratsam, Ruhe zu bewahren, die Dokumente sofort vorzulegen und nicht eigenmächtig zu argumentieren. Ein Fachanwalt für Betäubungsmittelrecht kann den Vorgang oft schnell klären.

Verwandte Themen und weitere Recherche

Wer mehr über den rechtlichen Rahmen erfahren möchte, kann folgende Themen vertiefen:

  • Cannabis‑Gesetzgebung EU“ - Überblick über länderübergreifende Regelungen.
  • CDI‑Zertifizierung für Hanfprodukte“ - Qualitätsstandards für Lebensmittel.
  • Strafbarkeitsgrenzen BtMG“ - Wann wird ein Verstoß strafbar?
  • Zolltarifnummer für Hanfsamen“ - Wie wird die Ware im Zolltarif eingeordnet?

Diese Punkte bilden die nächsten Schritte für Leser, die tiefer in die Materie einsteigen wollen.

Frequently Asked Questions

Darf ich Hanfsamen für den Eigenbedarf mit ins Flugzeug nehmen?

Nur wenn die Samen eindeutig als Nahrungsmittel deklariert sind, der THC‑Gehalt unter 0,2% liegt und ein entsprechendes Labor‑Zertifikat vorliegt. Ohne Nachweis kann der Zoll die Samen beschlagnahmen und ein Bußgeld verhängen.

Was passiert, wenn der Zoll Hanfsamen entdeckt, die zum Anbau gedacht sind?

Der Zoll stuft sie als Betäubungsmittel ein, beschlagnahmt das Material und leitet ein Strafverfahren nach dem BtMG ein. Bei größeren Mengen können Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

Wie kann ich nach einer Beschlagnahmung Einspruch einlegen?

Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses können Sie schriftlich Einspruch beim zuständigen Zollamt einlegen und dabei alle Nachweise (Laborzertifikate, Rechnungen) beifügen. Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelrecht unterstützt dabei.

Gibt es eine zulässige Menge für den privaten Import von Hanfsamen?

Es gibt keine fest definierte Menge im Betäubungsmittelgesetz, jedoch wird bei geringen Mengen (<5g) häufig nur ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei größeren Mengen steigt das Risiko einer Straftat.

Muss ich Hanfsamen bei der Einreise deklarieren?

Ja, jede Einfuhr von Pflanzen‑ oder Saatgut muss im Zollformular angegeben werden. Das Verschweigen kann als Täuschungsversuch gewertet und strafrechtlich verfolgt werden.

Beitrag teilen:

Schreibe einen Kommentar